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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Film-u.Tonstudio Gürtler, Illerkirchberg
Stand 01. 08. 2000
1. Geltungsbereich
Für die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und
Film- u. Tonstudio Gürtler (nachfolgend nur noch "Gürtler" genannt)
gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Falls keine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten als bindend erteilt, wenn
eine schriftliche Bestätigung des Angebotes oder eine mündliche Bestellung vorliegt. Sofern keine vertragliche und
ausdrückliche Preisvereinbarung erfolgt, gelten die Preise der derzeit gültigen Preisliste, deren Kenntnis der Auftraggeber mit seiner Bestellung bestätigt. Gürtler behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich Gürtler vor, Bestellungen wegen des Inhalts oder der technischen Form zurückzuweisen.
3. Preis
Die Preise verstehen sich netto ab
Illerkirchberg zuzüglich Mehrwertsteuer. Fracht, Versicherung, Zoll usw. werden gesondert in Rechnung gestellt sofern sie nicht Teil des Angebots sind. Für die Berechnung gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste. Die in der Preisliste aufgeführten Preisstaffeln beziehen sich nur auf den jeweiligen Einzelauftrag.
4. Zahlungen - Zahlungsverzug
Wechsel und Schecks werden nur
erfüllungshalber angenommen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers wird der offenstehende Betrag ab Fälligkeit der Rechnung verzinst. Der Verzug tritt ohne weitere Benachrichtigung 1 Monat nach Rechnungsdatum ein.
5. Liefertermine
Gürtler ist bemüht, die vom Auftraggeber gewünschten Termine bestmöglich einzuhalten.
Voraussetzungen sind:
- Einhaltung der Zahlungsvereinbarung
- ungestörter Arbeitsablauf
- rechtzeitiges Vorlegen der Ausgangsmaterialien, Kopierfreigaben oder sonstige Angaben des Auftraggebers
- pünktliche und lückenlose Anlieferung der Ausgangsmaterialien.
Die Lieferzeiten verlängern sich angemessen, wenn das an Gürtler übergebene Ausgangsmaterial mangelhaft ist oder der
Arbeitsablauf durch höhere Gewalt, Streiks oder von Gürtler nicht verschuldete Umstände gestört wird. Gürtler ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrages Dritte zu beauftragen (Subunternehmer).
6. Versand
Die Gefahr des
zufälligen Untergangs der Lieferung von Waren, Werken und Materialien geht mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem vorgenannte Gegenstände die Geschäftsräume des Auftragnehmers bzw. seines Subunternehmers verlassen. Auch bei frachtfreier Lieferung oder Versand mit werkseigenen Fahrzeugen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Erfolgt der Versand auf Wunsch des Auftraggebers nicht unmittelbar nach Fertigstellung, so trägt der Auftraggeber die Gefahr vom Zeitpunkt der Fertigstellung an.
7. Gewährleistung des Auftraggebers
Durch die Übergabe des Ausgangsmaterials und Erteilung
des Auftrages an Gürtler versichert der Auftraggeber, daß er sämtliche Rechte insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte besitzt. Besitzt er diese nicht, ist er verpflichtet, dies dem Auftragnehmer zu erklären.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, daß durch die auftragsgegenständlichen Leistungen keine gesetzlichen oder behördlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden.
Kommt er
dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Gürtler von allen
etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und Gürtler den Schaden zu ersetzen, der durch die Verletzung der Hinweispflicht dieser entsteht. Er hat auf Verlangen Gürtler den Nachweis seiner vorbezeichneten Urheber- und Leistungsschutzrechte nachzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist Gürtler zur Leistungsverweigerung berechtigt. Die anfallenden GEMA-Gebühren hat allein der Auftraggeber zu tragen. Ihm ist bekannt, daß der Auftragnehmer zur GEMA-Meldung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nachkommt.
8. Sicherungsrechte
Bis zur vollen Bezahlung aller Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel bleiben alle gelieferten Waren Eigentum von Gürtler (Vorbehaltsware).
Wird die Vorbehaltsware weiterveräußert, so
tritt der Käufer hiermit die Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und zwar auch insoweit, als die Ware be- oder verarbeitet ist.
Der Käufer darf die
unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb be- und verarbeiten. Diese Befugnis und die Befugnis des Weiterverkaufs endet aber mit der Zahlungseinstellung des
Käufers oder wenn über dessen Vermögen die Eröffnung eines Konkursverfahrens oder eines
Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses beantragt wird, bei Beantragung eines außergerichtlichen Vergleichs, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung.
Mit der Be-
oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum an den ganz oder teilweise
hergestellten Sachen; die Be- oder Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich Verkäufer und Käufer schon jetzt darüber einig, daß das Eigentum an den Sachen mit der Be- oder Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer.
Soweit die Vorbehaltsware mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der vom
Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.
Dieses gilt auch, sofern der Verkäufer mit anderen Lieferanten einen gleichartigen Eigentumsvorbehalt vereinbart hat.
Der Käufer verwahrt die neue Sache für den Verkäufer und ist gleichzeitig berechtigt, diese für Rechnung des Verkäufers bzw. nur mit Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes an Dritte zu veräußern.
Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber
nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab. Im anderen Falle, das heißt beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten steht dem Verkäufer ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände.
Der Käufer kann, solange er seinen
Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf die Außenstände für sich einziehen. Nach einem Widerruf endet diese Befugnis und danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln.
Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter sind unverzüglich anzuzeigen.
9. Mängelrügen
Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel müssen
unverzüglich unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Gegenstände erfolgen.
Gelten
die Bestimmungen über Handelsgeschäfte, so gilt eine Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Ware.Gürtler ist verpflichtet, nur bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen im Rahmen der technischen Möglichkeiten Nachbesserungen vorzunehmen oder Ersatz zu leisten.Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages.
10. Haftung / Versicherung
Alle an Gürtler übergebenen Materialien und Gegenstände werden von Gürtler nicht versichert. Es ist Sache des Auftraggebers, die an Gürtler
übergebenen Gegenstände und Materialien ausreichend zu versichern. Sollte bei der Bearbeitung das an Gürtler überlassene Ausgangsmaterial durch Stromausfall, technischen Schaden oder sonstige nicht
grob fahrlässige Umstände beschädigt werden, ist Gürtler nur zum Ersatz des Rohmaterials verpflichtet.
11. Datenspeicherung
Gemäß § 28 BDSG
(Bundesdatenschutzgesetz) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der geschäftlichen Abwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter geleitet.
12. Erfüllungsort - Gerichtsstand für Vollkaufleute
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ulm. Alle Streitigkeiten sind ausschließlich nach deutschem Recht zu entscheiden.
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